LkSG by Alexander Schall Ingo Theusinger Mansur Pour Rafsendjani

LkSG by Alexander Schall Ingo Theusinger Mansur Pour Rafsendjani

Autor:Alexander Schall, Ingo Theusinger, Mansur Pour Rafsendjani
Die sprache: deu
Format: epub
Herausgeber: De Gruyter
veröffentlicht: 2023-06-19T07:10:40.333000+00:00


1. Zulässigkeit einer Priorisierung

45Wie jede Sorgfaltspflicht stehen auch Abhilfemaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern unter dem Vorbehalt der Angemessenheit. Präventionsmaßnahmen werden in der Regel gerade dort sinnvoll sein, wo langfristige Kooperationen über wesentliche Produkte oder Materialien bestehen.1197 Steht ein Unternehmen mit einer Vielzahl an unmittelbaren Zulieferern in Geschäftsbeziehungen, so kann ein abgestuftes Vorgehen erforderlich sein.1198Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verweist in seinen Antworten darauf, dass ein Unternehmen im Rahmen seiner Präventionsmaßnahmen nicht für jedes einzelne Produkt seine Lieferkette vollständig prüfen muss. Präventionsmaßnahmen „beziehen sich auf priorisierte Risiken, nicht auf die gesamte Produktpalette, mit der ein Unternehmen zu tun hat.“1199

46Gleichzeitig stellt das BAFA in seiner Handreichung zur Angemessenheit aber bei der Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen auch sehr detaillierte und weitgehende Anforderungen: Ziel soll es sein, in einem ersten Schritt alle denkbaren und möglichen Präventionsmaßnahmen aufzulisten, die wirksam dem Risiko vorbeugen können, und aus diesen sodann in einem zweiten Schritt eine Auswahl zu treffen.1200

47Wo nur unwesentliche Produkte betroffen sind, die etwa in ihrer finanziellen Bedeutung hinter anderen Materialien vernachlässigbar sind, so werden geringere Anforderungen an die Maßnahmen des Unternehmens gestellt. Unternehmen können etwa erwägen, eine Mindestjahresumsatzschwelle zu definieren, ab derer Präventionsmaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern vorzunehmen sind.1201 Diese Umsatzschwelle sollte jedoch zunächst bis zur Veröffentlichung konkretisierender Handreichungen oder Verordnungen niedrig angesetzt werden, um Bußgelder zu vermeiden.1202 Eine Vorsorge vor schweren Verstößen gegen besonders gewichtige Menschenrechte sollte jedoch in jedem Fall getroffen werden.1203



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